Grundsätzlich werden die nachfolgend beschriebenen Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegegrade 2 bis 5 gewährt.

Eine Sonderstellung nimmt der Pflegegrad 1 ein. Bei diesem Personenkreis sind die Beeinträchtigungen von geringem Ausmaß und liegen vorrangig im somatischen Bereich. Deshalb stehen Beratungs- und Schulungsangebote sowie kleine Teilhilfen im Vordergrund.

PFLEGESACHLEISTUNG

Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen oder in einem fremden Haushalt gepflegt werden, erhalten körperbezogenen Pflegemaßnahmen  und pflegerische Betreuungsmaßnahmen, sowie hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung. Sie werden z. B. durch Pflegekräfte der Ökumenischen Sozialstation erbracht.

PFLEGEGELD

Anstelle der häuslichen Pflege durch die Sozialstation kann auch Pflegegeld beantragt werden. Dies setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellt. Pflegeperson in diesem Sinne ist, wer nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt.

Pflegegeldbezieher sind verpflichtet, einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst, z. B. der Sozialstation, abzurufen. In den Stufen 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich, in der Stufe 3 mindestens einmal vierteljährlich. Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson. Die Kosten eines Beratungsbesuchs werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.

KOMBINATIONSLEISTUNG

Der Pflegebedürftige kann die Leistungen nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren. Es können z.B. 40% Pflegegeld und 60% Sachleistungen gewählt werden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ist der Pflegebedürftige in der Regel 6 Monate lang gebunden. Sollte sich die Pflegestufe ändern, ist ein Wechsel auch innerhalb dieser Zeit möglich.

Für nähere Informationen zu den Leistungen fragen Sie bitte nach unserem Leistungskatalog.