Respektvoller und menschlicher Umgang mit den Menschen ist für uns selbstverständlich

Grund- und Behandlungspflege

Grundpflege (nach SGB XI) 

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation.

Qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet die Versorgung schwerer Pflegefälle, hilft aber auch bei leichter Pflegebedürftigkeit wie z.B. beim Waschen, Duschen, Baden, An- u. Auskleiden, Mund- und Zahnpflege u.v.m. Um den Bedarf richtig zu ermitteln bedarf es in der Regel vorab einen Hausbesuch durch eine Pflegefachkraft. Gerne kommen wir zu einem Beratungsgespräch bei Ihnen vorbei und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Behandlungspflege (nach SGB V) 

Wir übernehmen die vom Hausarzt verordnete Behandlungspflege wie z.B.

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Injektionen
  • Blutzuckermessung
  • Medikamentenüberwachung und – abgabe
  • Infusionstherapie
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

und vieles mehr

Die Leistungen der Behandlungspflege müssen von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt eine Genehmigung vor, werden die Kosten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V und der Grundpflege nach SGB XI können auch ohne einen Pflegegrad eingekauft werden.