Schulung in der häuslichen Umgebung nach §45 SGB XI
Jede Pflegeperson, die zu Hause einen Angehörigen pflegt und versorgt, hat einen Anspruch auf eine Schulung in der Häuslichkeit nach §45 SGB XI. Diese Beratungen sind ein freiwilliges Angebot der Pflegekassen.
Die Schulungen sind besonders hilfreich, wenn es z.B. darum geht, Hilfsmittel auszuprobieren, Unterstützung bei der Bewegung praktisch zu üben oder mehr über das Krankheitsbild zu erfahren, damit Sie Ihren Angehörigen bestmöglich in der Häuslichkeit pflegen können.
Die Kosten werden von der Sozialstation direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin unter der Telefonnummer 08251 – 87 33 0.