Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) oder ein von der Pflegekasse beauftragter unabhängiger Gutachter eine der nachfolgend genannten Pflegegrade fest:

PFLEGEGRAD 1:
Geringe Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 2:
erhebliche Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 3:
schwere Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 4:
schwerste Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 5:
 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung